Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218/219 StGB

– Unsere Beratung ist gesetzlich anerkannt und wird ergebnisoffen durchgeführt.

– Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

– Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und bieten Ihnen alle nötigen Informationen über soziale und gesetzliche Leistungen.

– Wir informieren über Schwangerschaftsabbruch und stellen auf Wunsch einen Beratungsnachweis aus.

– Wir beraten Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch.