Staatl. anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218/219 StGB
– Unsere Beratung ist gesetzlich anerkannt und wird ergebnisoffen durchgeführt.
– Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
– Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und bieten Ihnen alle nötigen Informationen über soziale und gesetzliche Leistungen.
– Wir informieren über Schwangerschaftsabbruch und stellen auf Wunsch einen Beratungsnachweis aus.
– Wir beraten Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch.
