Finanzielle Hilfen

Stiftungsanträge

Wir vermitteln u.a. finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (für die Erstlingsausstattung).

Darüber hinaus vermitteln wir Sachleistungen in Form von Erstlingsaustattung und Schwangerenbekleidung.

 

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der Landkreis Oldenburg übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie AsylblG als Hilfe zur Familienplanung.

Es werden ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie die Pille, die Spirale, der Hormonring, das Verhütungspflaster und die 3-Monatsspritze erstattet. Desweiteren kann die Sterilisation für Frauen und Männer übernommen werden.

Die Anspruchsberechtigung wird durch unsere Beratungsstelle geprüft.

Eine Beratung hierfür erfolgt nur nach Terminvergabe.